Alice im Dialog
mit dem Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher
Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf,
insbesondere bei Nutztierrissen
„Oh nein, 59 Seiten pff.
Es handelt sich hier um einen Vorschlag oder tatsächliche Umsetzung?
Die aktuelle Ausnahme?
Ist Artikel 16 aus den FFH Richtlinien die derzeitige Ausnahme?“
Aus: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A31992L0043
„Artikel 16
(1) Sofern es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt und unter der Bedingung, daß die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen, können die Mitgliedstaaten von den Bestimmungen der Artikel 12, 13 und 14 sowie des Artikels 15 Buchstaben a) und b) im folgenden Sinne abweichen:
a) zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume;
b) zur Verhütung ernster Schäden insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung sowie an Wäldern, Fischgründen und Gewässern sowie an sonstigen Formen von Eigentum;
Alice: „Hier, zum Schutz an ernsthaften Schäden an Kulturen und in der Tierhaltung. Gut dass mit den Kulturen habe ich noch nicht verstanden, aber wenn ein Wildtier Schäden an der Tierhaltung verursacht, können Ausnahmen gegeben werden.
Knallersatz:
Wie sehen Ausnahmeregelungen aus bei Menschen, die Schäden am Menschen verursachen?
Die Art Mensch ist womöglich gar nicht in den FFH Richtlinien zu finden, da dieser keine Wildform ist, sondern domestiziert?
Was ist denn die grösste Bedrohung für die Art Mensch?
Bilderkarussell nach Schlagwortsuche innerhalb der letzten Woche und zeitlich alle“








Aus Wikipedia ein Satz: https://de.wikipedia.org/wiki/Ende_der_Menschheit
„Die jederzeit mögliche Zerstörung der Erde führt unausweichlich zum Aussterben der Menschheit, solange die Weltraumkolonisierung noch nicht erfolgreich ist.“
Da hätte ich auch gerne eine Umfrage, wieviele Menschen denn Interesse daran hätten im Weltraum, statt auf der Erde zu wohnen.
Und da gibt es glaub ich keine Meere, keine Vögel, keine Bäume, keine Wolken, kein Regen, kein Schnee, keine Schafe oder nimmt man dann domestizierte Tiere mit?
Oder kann dies alles z.B auf dem Mars unter einer Glocke gepflanzt werden? Und woher kommt dann das Wasser zum giessen, trinken? Woher Sauerstoff?
Kann ich da auch mit dem Radel durch einen Wald fahren? Surfen? Bergsteigen?
Also die Zerstörung der Erde führt unausweichlich zum Aussterben der Menschheit.
Somit wäre der wichtigste Punkt dies zu stoppen.
Auch hier wäre eine Umfrage sinnvoll ob die Menschen daran überhaupt interessiert wären weiter zu leben oder ob das egal ist. Diese Frage ist ungerecht da Tiere und Pflanzen weiterleben wollen. Ich schätze das 95 Prozent ein Interesse daran haben. Alle Eltern gehören dazu. Ich meine man zeugt doch keine Kinder wenn die nicht weiterleben können.
Wenn es egal ist, dann ist Naturschutz eh auch Zeitverschwendung.
Naja, mir macht das Spass, also könnte ich mich damit beschäftigen damit ich noch ein bisschen Spass habe.
Mir sind aber die Kinder nicht egal und die Tiere auch nicht, weiss jetzt nicht was geplant ist welche Tierarten mitgenommen werden würden in den Weltraum bzw ob die das überhaupt wollen. Mhm. Wale geht glaub ich eher nicht.
Ich möchte dies an dieser Stelle auch einmal in den Focus rücken wie unwichtig es ist ob nun der Wolf Weidetierhaltern schadet.
Von oben betrachtet.
Quasi eine Zeitverschwendung ist und Arbeitszeit beansprucht die in wichtigeren Punkten meiner Meinung nach besser aufgehoben wären.
Sicher sind regionale Handwerkliche Betriebe von grosser Bedeutung für den Fortbestand Mensch. Doch dann müssen alle die Schwierigkeiten haben mit in die Forderungen an die EU. Plus ich möchte bitte herausfinden ob es möglich ist mit vernünftigen Zäunen, die idealerweise aus einem nachhaltigen Produkt bestehen und eine Augenweide werden und vl. sogar als zusätzliches Biotop dienen könnten nicht ganz einfach die Weidetierhalter unterstützen können. Denn dann ist auch kein Wolfsmanagement mehr nötig! Die Elektrozäune wurde NICHT zur Wolfsabwehr ursprünglich erfunden sondern als Weglaufsperre für Weidetiere.
..c) im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt;
d) zu Zwecken der Forschung und des Unterrichts, der Bestandsauffuellung und Wiederansiedlung und der für diese Zwecke erforderlichen Aufzucht, einschließlich der künstlichen Vermehrung von Pflanzen;
e) um unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung
einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV zu erlauben.
(2) Die Mitgliedstaaten legen der Kommission alle zwei Jahre einen mit dem vom Ausschuß festgelegten Modell übereinstimmenden Bericht über die nach Absatz 1 genehmigten Ausnahmen vor. Die Kommission nimmt zu diesen Ausnahmen binnen zwölf Monaten nach Erhalt des Berichts Stellung und unterrichtet darüber den Ausschuß.
(3) In den Berichten ist folgendes anzugeben:
a) die Arten, für die die Ausnahmeregelung gilt, und der Grund der Ausnahme, einschließlich der Art der Risiken sowie gegebenenfalls der verworfenen Alternativlösungen und der benutzten wissenschaftlichen Daten;
b) die für Fang oder Tötung von Tieren zugelassenen Mittel, Einrichtungen oder Methoden und die Gründe für ihren Gebrauch;
c) die zeitlichen und örtlichen Umstände der Ausnahmegenehmigungen;
d) die Behörde, die befugt ist, zu erklären, daß die erforderlichen Voraussetzungen erfuellt sind, bzw. zu kontrollieren, ob sie erfuellt sind, und die beschließen kann, welche Mittel, Einrichtungen oder Methoden innerhalb welcher Grenzen und von welchen Stellen verwendet werden dürfen sowie welche Personen mit der Durchführung betraut werden;
e) die angewandten Kontrollmaßnahmen und die erzielten Ergebnisse.“
„Zurück zum Praxisleitfaden“
https://www.umweltministerkonferenz.de/umlbeschluesse/umlaufBericht2021_52.pdf
Ich übersetze jetzt nicht alles, sondern nur die Teile die mir ins Auge springen:
„Diesbezüglich zentraler Inhalt der Gesetzesnovelle ist die Klarstellung, dass kein Schaden im Sinne einer Existenzgefährdung vorliegen muss, damit eine Abschussgenehmigung für einen Wolf erteilt werden kann, sondern es genügt ein „ernster“ wirtschaftlicher Schaden.“
„Es reicht, wenn ein ernster wirtschaftlicher Schaden durch den Wolf ensteht um ihn abzuschiessen. Was ist ernst. 100 € / 1000 € / 10.000 €?
Obwohl, dass ist denke ich jetzt auch Zeitverschwendung und viel wichtiger in Punkto Wolf wäre herauszufinden was die EU überhaupt entscheiden KANN.“