Müll sammeln ist gar nicht so einfach.
Ich hatte in der Vergangenheit durch Zufall auch herausgefunden, wie erfrischend und befriedigend es ist, im Wald Müll zu sammeln. Irgendetwas blitzte da auf und ich hatte den Drang, dies zu entfernen. Und entdeckte dabei, dass dort eine „alte“ Müllentsorgungsstelle unter Blättern und Erde versteckt sich zeigte.
Und da kam ich dann richtig in Fahrt. Und bemerkte, dass ich diesen Müll nicht in meinem Hausmüll entsorgen konnte.
Also stellte ich es an den Wegesrand und recherchierte, ob Waldbesitzer verpflichtet sind, ihren Wald von Müll sauber zu halten. Ja, das sind sie.
Also schrieb ich dem Berliner Forst, meldete mit Fotos die Fundstelle und es wurde mir Bescheid gegeben, dass es abgeholt wird.
Hier die Korrespondenz
Alice Thanninger 28.02.2023 09:41
Guten Tag,
ich möchte fragen wie das gesetzlich geregelt ist, wenn ich im Wald Muell sammle. Gibt es die Option einen Haufen zu machen und den abholen zu lassen? Wen spreche ich dazu an, bzw. wer ist offiziell zuständig für Waldreinigung?
Ich spreche vom Bezirk Buch.
Oder bin ich angehalten diesen zu einer BSR Sammelstelle zu bringen? Wenn ja welche wäre das?
Dann möchte ich bitte noch nach dem Link des Ordnungsamtes in Buch/Karow fragen um ein Fahrradschloss welches schon ewig um einen Baumstamm gebunden ist zu entfernen.
MfG
Alice Thanninger
Antwort 28.02.2023 10:21
Sehr geehrte Frau Thanninger,
für die Müllbeseitigung im Wald und dem Schlosspark Buch, welcher durch unachtsame Mitbürger entstanden ist, sind die Eigentümer eigenverantwortlich. Größten teils sind dieses im Stadtteil Buch vom Bezirk Pankow das Forstamt Pankow sowie das Straßen und Grünflächenamt. Bitte wenden Sie sich an diese Ämter um eine Antwort zu erhalten.
Tel. 030 90295 8510 oder per Mail sga.allgemein@ba-pankow.berlin.de
Berliner Forsten (SenStadtUm) Mail forstamt-pankow@forsten.berlin.de
Hinsichtlich des Fahrradschloss am Baum im öffentlichen Raum ist der Straßenbaulastträger, ebenfalls dass Straßen und Grünflächenamt (SGA) der richtige Ansprechpartner.
Freundliche Grüße
Ihr Ordnungsamt Pankow
Ich bekam vom Forstamt dann die Antwort, dass es abgeholt wird, was auch passiert ist, und ich sagte noch Bescheid, dass ich mehr sammeln werde und mich dann wieder melde und habe bei einem erneuten Spaziergang die Müllaufsammler auch getroffen und mich gefreut.
Nun dachte ich, dass es genauso geht bei einer Grünfläche am Wegesrand.
Übrigens, die alte „Fahrradschlossentfernung um Bäume rum“, geht einfach und leicht zu melden in der Online-Meldefunktion des Ordnungsamtes. Gerade erst neulich eine Meldung gemacht und wurde prompt erledigt 🙂
Doch..folgendes ist zu beachten.
Gesendet: Mittwoch, 12. März 2025 um 18:04
Von: @ba-tk.berlin.de
Betreff: WG: Müll gesammelt Sehr geehrte Frau Thanninger,
leider ist Ihre Verfahrensweise so nicht zulässig. Indem Sie die Abfälle von A nach B transportieren, sind Sie unfreiwillig zur Besitzerin der Abfälle geworden. Es wird auch niemand diese Abfälle abholen. Es ist auch nicht zulässig, Abfälle von privaten Flächen, Grünflächen etc. an den Straßenrand zu stellen, in der Hoffnung, dass die Allgemeinheit (in diesem Fall die BSR) diese entsorgt. Die Abfälle müssen von dem jeweiligen Grundstückseigentümer, auf dessen Fläche die Abfälle anfallen, entsorgt werden. So schreibt es das Abfallrecht vor. Wenn Sie beispielsweise in Ihrer Wohnanlage Abfälle sammeln, sollten Sie das mit Ihrem Vermieter absprechen, ob er diese Abfälle abholt, aber nicht von fremden Flächen Abfälle einsammeln. Wenn Ihr Vermieter dem nicht zustimmt, können Sie das nicht so praktizieren. Wenn Sie im Wald Abfälle einsammeln wollen, müssten Sie hierzu Kontakt mit den Berliner Forsten aufnehmen u. s. w.
Es ist sicher schwierig für die Bürger, diese Gegebenheiten zu beachten, wenn diese die Eigentumsverhältnisse auf den betroffenen Flächen nicht kennen.
Mit freundlichem Gruß
i. A.
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt
Umwelt- und Naturschutzamt
Meine Rückfragen, um zu verstehen, wie das rechtlich rechtens geht um zu inspirieren:
12.03.2025 – 20:27
vielen Dank für die Informationen. Ja, das wusste ich alles noch nicht.
Also das Rechtliche. Dass ich dann Besitzer auch des Mülls werde.
Ich hatte in der Vergangenheit halt sehr gute Erfahrungen gemacht damit und bin jetzt auch quasi in einer Art Erwartungshaltung gewesen, dass dies so schon rechtens ist und ich einfach nur dem „Besitzer“ dann Bescheid gebe und der holt es dann ab und freut sich, dass er das nicht machen musste.
Ich habe nicht die Hoffnung gehabt, dass es schon abgeholt wird, deswegen melde ich mich ja auch. Und das Bürgeramt meinte, dass vermutlich das Grünflächenamt dafür zuständig wäre, deswegen habe ich mich an Sie gewandt.
Könnten Sie mir vielleicht noch weiterhelfen? Wenn nicht, ist nicht schlimm, dann frage ich woanders.
Wie läuft es rechtens?
Ich sehe also eine vermüllte Naturfläche. Dann finde ich heraus, wem die gehört. In diesem Fall, wen frage ich?
Ich habe ein Bild angehängt. Der gestrichelte Weg hatte kein Namensschild. Der Grünstreifen hat Zäune zu anderen Besitzern. (Firma/Flüchtlingsheim)
Kann ich in so einem Fall davon ausgehen, dass der Weg Berlin gehört? Ich weiß, das ist heutzutage schwierig, weil die Hälfte von Berlin nicht Berlin gehört. Gibt es da so ein Grundbuchverzeichnis wo ich das recherchieren könnte?
In meiner Wohnanlage ist Müll sammeln nicht nötig, da regelmäßig Müllaufräumer kommen. Und Zigarettenstummel kann ich ja aufsammeln und in den Hausmüll geben. Oder müsste ich da auch nachfragen? Also, wenn man ganz penibel ist.
Im Wald oder auch so nehme ich ja schon mal ein bisschen mit und schmeiße es dann in die Straßenmülleimer. Also so Süßigkeitenpapier und so. Dürfte ich das theoretisch auch nicht?
Bitte mich nicht falsch verstehen. Mir ist es extrem wichtig, rechtskonform zu handeln und zu verstehen. Deswegen so genau.
Da gebe ich Ihnen recht. Für den Bürger ist es schwierig, weil das lernt man ja auch nicht in der Schule. 😉 Leider lernt man auch nicht, dass Müll wegwerfen oder Zigaretten wegwerfen eine Straftat eigentlich ist.
Und wenn ich weiß wem die Grünflächen um den Weg gehören..
..dann frage ich vorher, ob ich Müll sammeln darf.
Und ich gebe Bescheid zur Abholung, falls genehmigt.
Wenn der Besitzer das nicht möchte, kann ich dann sagen, sie sind verpflichtet, den Müll zu sammeln?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn sie mir nochmal weiterhelfen könnten. Damit ich zukünftig weiß, wie es geht.
Und als Bonus
Haben Sie den Gesetzestext zu: Ich werde zum Besitzer von Müll, wenn ich den sammel.
Und: Besitzer sind (ev.) verpflichtet, ihre Flächen Müll frei zu halten.
Das kann ich mir aber sonst auch selber recherchieren.
Vielen Dank.
MfG
Alice Thanninger
14.03.25
Ich bekam erstmal den Hinweis, mich an die Aktion „Kehrbürger“der BSR zu wenden. BSR war mir in der Vergangenheit schwierig zu erreichen oder an Informationen zu kommen. Weil ich einmal wissen wollte, als ich Elektroschrott abgegeben habe, welche Firma denn diesen dann einsammelt und wie und wo verwertet.
Es seien wohl immer unterschiedliche Firmen, wurde mir vor Ort gesagt und per Mail kam die Antwort, dass es die Forma BRAL ist. Habe jedoch zu diesem Zeitpunkt diese Recherche gestoppt, weil ich dachte, das wäre ein schönes Projekt, um es auch visuell begleiten zu können. Trotzdem könnte ich es in Erwägung ziehen, dort weiter zu recherchieren.
Nun ist seit Längerem auch telefonisch Warnstreik, und ich kann unter der angegebenen Nummer niemanden erreichen. Meine Hauptfrage wäre, ob es auch reicht, dann der BSR Bescheid zu geben und nachzufragen, wo man sammeln möchte, und als Single Person auch möglich ist.
Das Equipment, das kostenlos zur Verfügung gestellt wird, würde ich nicht benötigen, außer vl. Handschuhe. Warnwesten gibt es dann auch. Ich glaube, das bezieht sich dann eher auf Straßenreinigung und nicht auf Naturreinigung. Interview folgt.